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Brandschutz 1



Die Prüfung von Brandschutznachweisen umfasst die Überprüfung deren Vollständigkeit und Richtigkeit im baurechtlichen Sinne.

Hierfür wird ein Abgleich der Brandschutzplanung mit den bauordnungsrechtlichen Vorschriften vorgenommen; ggf. in der Planung enthaltene Abweichungen von Vorschriften, die den Brandschutz betreffen, werden entsprechend bewertet.

Liegen alle Voraussetzungen vor, wird die Vollständigkeit und Richtigkeit des Brandschutznachweises bescheinigt.

I.d.R. wird die örtliche Brandschutzdienststelle bzgl. deren Belangen befragt; die Anforderungen der örtlichen Feuerwehr werden im Rahmen der Prüfung gewürdigt.


 
 
 
 
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