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Muster-Holzbaurichtline

Bei Bauvorhaben der Gebäudeklasse 4 oder 5 im Bundesland Hessen darf die neue Muster-Holzbaurichtlinie (MHolzBauRL:2020-10) zur Herstellung von brennbaren Bauteilen angewandt werden.


Voraussetzung hierfür ist, dass eine Abweichung von § 73 HBO gestellt wird und zu dieser Abweichung eine Bescheinigung eines bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen für Brandschutz mit dem Bauantrag eingereicht wird. Dieses Vorgehen wurde durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft,
Energie, Verkehr und Wohnen mit Erlass vom 20. Januar 2022 festgelegt.


Als in Hessen bauaufsichtlich anerkannter Prüfsachverständiger für Brandschutz mit umfassender Erfahrung im Holzbau steht Simon Bertsch hierfür gerne zur Verfügung.


Sprechen Sie uns gerne an!

 
 
 
 
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