Brandschutz 1
Die Prüfung von Brandschutznachweisen umfasst die Überprüfung deren Vollständigkeit und Richtigkeit.
Hierfür wird ein Abgleich der Brandschutzplanung mit den bauordnungsrechtlichen Vorschriften vorgenommen; Abweichungen werden entsprechend beurteilt.
I.d.R. wird die örtliche Brandschutzdienststelle bzgl. deren Belangen befragt; die Anforderungen der örtlichen Feuerwehr werden gewürdigt.